beleuchtetes Haus mit Backsteinfassade in der Dämmerung

KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren"

Seit Januar 2010 richten sich die Förderstufen des Förderprogramm für die Altbausanierung der KfW nur noch nach der novellierten Energieeinsparverordnung 2009. Bei der Förderung gibt es vier Effizienz-Stufen: Das KfW-Effizienzhaus 85, 100, 115 und 130. Die Zahl gibt an, wie hoch prozentual der Jahres-Energiebedarf im Vergleich zu einem Neubau ist. Grundsätzlich gilt: Je energieeffizienter ein Haus nach der Sanierung ist, desto höher fällt die Förderung aus. Auch das Bundesamt BAFA, die Länder und die Kommunen fördern energetische Altbausanierungen.

Günstige Kredite und Finanzierungszuschüsse sollen den Schritt hin zu einer energetischen Sanierung erleichtern. Hausbesitzer müssen so weniger Eigenkapital aufbringen und zahlen weniger Zinsen als bei konventionellen Bankkrediten. Die Förderung wird als Zuschuss oder Kredit ausbezahlt. Bei der Zuschussvariante bekommt der Bauherr für ein KfW-Effizienzhaus 85 20 Prozent Investitionsbeihilfe, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem KfW-Effizienzhaus 130 sind es 10 Prozent Zuschuss. Entscheiden sich die Besitzer für den Kredit, das sind bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit, gibt es beim 85er-Standard stolze 15 Prozent Tilgungszuschuss. Beim 130er-Standard sind es immerhin noch fünf Prozent.

Auch Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete werden gefördert. Nicht nur die KfW fördert die Altbausanierung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert den Einsatz erneuerbarer Energien, etwa Solarkollektoren oder Holzpelletkessel. Auch die Gebäudeenergieberatung durch Experten wird gefördert.

Wärmebildaufnahme eines Fachwerkhauses

Investitionszuschuss

Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus" oder Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten
    Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen
    beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und
    unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Klasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen.

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich, es gilt die "10 %-Regel": Liegt die Summe anderer Zuschüsse und Zulagen bei mehr als 10 % Ihrer förderfähigen Kosten, wird der Zuschussbetrag des KfW-Programms entsprechend anteilig gekürzt. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Sanierungs- bzw. Kaufkosten nicht übersteigen.

Eine Kombination der Investitionsfinanzierung mit "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" ist möglich. Nicht möglich ist hingegen die gleichzeitige Nutzung der KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Sanieren - Kredit".

 

Konditionen Investitionszuschuss

Ihre Zuschusshöhe bemisst sich nach Effizienz: Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto mehr Geld gibt´s für Sie vom Staat. Die Zuschusshöhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr saniertes Objekt erzielt.

  • Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen: 5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 130:
    10 % derförderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115:
    12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100:
    17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85:
    20 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit

Sonderförderung

Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden:

  • qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase, Zuschuss: 50% der Kosten für die Baubegleitung, maximal 2.000 Euro pro Vorhaben.
  • Abbau und fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen. Zuschuss: 200 Euro pro abgebautem Gerät
  • Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen, Zuschuss: 25 % der entstehenden Kosten.

Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen. Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden.

Die einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung können untereinander kombiniert werden. Ebenfalls möglich ist die Kombination der Sonderförderung mit einem Kredit oder einem Investitionszuschuss.

Haus mit überdachter Dachterrasse davor Grünfläche
Energieoptimierte Gebäudesanierung im Bestand. Haus nach Sanierung.

Kredit KfW-Effizienzhaus

Vorausschauende Investitionen machen sich schon in wenigen Jahren für Sie bezahlt: Indem Sie energieeffizient sanieren bzw. entsprechend sanierten Wohnraum kaufen, handeln Sie umweltbewusst und sparen Energie- und Heizungskosten.

Im Förderprogramm "Energitisch Sanieren - Kredit" erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro für alle Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau), die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen. Neben dem äußerst attraktiven Zinsatz (1,41% effektiv pro Jahr) erhalten Sie noch einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % der Darlehenssumme. Die Kreditlaufzeit beläuft sich dabei auf bis zu 30 Jahre und sogar eine kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Ihren Antrag stellen Sie vor dem Kauf bzw. vor Sanierungsbeginn bei Ihrer Hausbank.

Die Sanierungsarbeiten müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

 

Effektivie Zinssätze pro Jahr

Für die u.g. Kreditlaufzeit gelten die nachfolgend Zinssätze (effektiv). Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben.

  • bis zu 10 Jahren: 1,41 %
  • bis zu 20 Jahren: 1,76 %
  • bis zu 30 Jahren: 2,12 %

 

Tilgungszuschuss - der KfW-Bonus für Energiesparer

Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr saniertes Objekt erzielt.

Je nach erreichtem Standard erhalten Sie folgende Zuschüsse:

  • KfW-Effizienzhaus 130: 5,0 %
  • KfW-Effizienzhaus 115: 7,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 %
  • KfW-Effizienzhaus 85: 15,0 %

Kaminofen Tio an das Zentralheizungssystem anschließbar

Kredit - energetische Einzelmaßnahmen

Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.

In Ihrem Kredit-Programm fördert die KfW deshalb auch energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Finanziert werden die gleichen Maßnahmen, wie beim Investitionszuschuss (siehe oben).

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Planen Sie, mehr als zwei Einzelmaßnahmen durchzuführen und beauftragen einen Sachverständigen mit einer qualifizierten Baubegleitung, ist eine Kombination mit dem "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" möglich.

 

Effektivie Zinssätze pro Jahr

Für die u.g. Kreditlaufzeit gelten die nachfolgend Zinssätze (effektiv). Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben.

  • bis zu 10 Jahren: 2,47 %
  • bis zu 20 Jahren: 2,83 %>/li>
  • bis zu 30 Jahren: 3,09 %

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